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1. Geltung
Unsere Lieferungen und Leistungen liegen den folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

2. Sondervereinbarungen / Vertragsinhalt
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, Zusagen und Zusicherungen von Eigenschaften, bedürfen zur Gültigkeit unseren schriftlichen Bestätigung.

3. Lieferung
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware unser Versandlager so frühzeitig verlassen hat, daß bei üblicher Transportzeit die Lieferung termingerecht beim Empfänger eintrifft. Bei Lieferungsverzug wird uns eine Nachfrist von 6 Wochen eingeräumt. Höhere Gewalt (z.B. öffentliche Unruhe u.ä.), unverschuldete Betriebsstörungen (Streik, Aussperrung, usw.) sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände (fehlerhafte oder verzögerte Selbstbelieferung, Ausfall des Vorlieferanten, Verkehrsstörungen o.ä.) sowie unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten, berechtigen uns im Umfang und für die Dauer der Behinderung die Lieferung ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben.

4. Leistungsort / Versand / Gefahrübergang
Leistungsort ist unser Versandlager. Die Gefahr geht mit der Annahme zur Verladung durch die Transportperson, bei Selbstbelohnung mit Bereitstellung zur Verladung auf den Käufer über. Ist die Ware übergabebereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben, so erfolgt der Gefahrenübergang durch die Bereitschaftsmitteilung an den Käufer.

Ohne besondere diesbezügliche Anweisung des Käufers wird für die zu versendende Ware auf Kosten des Käufers eine dem Warenwert entsprechende Transportversicherung abgeschlossen. Der Käufer hat die Ware und ihre Verpackung bei Anlieferung zu untersuchen, Transportschäden unverzüglich schriftlich mitzuteilen und die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen.

5. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferung sind durch den Käufer binnen 14 Tagen nach Lieferung, stets aber vor Weiterverkauf, Einbau, Verarbeitung, Vermischung oder Verbrauch schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Feststellung - spätestens jedoch vor Ablauf eines halben Jahres seit Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Kommt der Käufer den vorbezeichneten Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als genehmigt.

Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge erfolgt auf unsere Kosten sowie nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Ware ist in Originalverpackung bei unserer Werkstatt anzuliefern und sodann dort wieder abzuholen. Bei Anlieferung sind alle zu Behebung des Mangels zweckdienlichen Informationen zu erteilen, zudem ist eine Rechnungskopie zu übergeben, da ohne diese Voraussetzungen eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann. Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Einkäufers, Gewährleistungsansprüche entfallen bei Reparaturen durch Personal, das nicht von uns autorisiert ist, es sei denn, der Käufer weist nach, daß der Mangel hierauf nicht zurückzuführen ist. Bei unberechtigten Mängelrügen (z.B. Bedienungsfehler usw.) wird eine Testpauschale berechnet. Reparaturen, welche nicht der Gewährleistung unterliegen, rechnen wir nach den üblichen Vergütungssätzen ab.

Bleiben auch wiederholte Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen erfolglos, so kann der Käufer die Vergütung entsprechend der gesetzlichen Regelung herabsetzen oder den Vertrag rückgängig machen. Weitergehende oder andere entsprechend der gesetzlichen Regelung herabsetzen oder den Vertrag rückgängig machen. Weitergehend oder andere Ansprüche des Käufers gegen uns sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften. Insbesondere können somit keine Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, z.B. bei Verlust oder fehlerhafter Verbreitung von Daten, gegen uns geltend gemacht werden.

Die Spezifikationen und Eigenschaften von Waren beruhen auf Angaben der jeweiligen Hersteller und sind daher ohne Gewähr.

6. Haftung
Wir übernehmen eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Der Käufer stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen Mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche des Kunden (z.B. aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen, Verzug, Unmöglichkeiten, Gewährleistungen, positiver Vertragsverletzungen, unerlaubter Handlungen ) sowohl gegen uns als auch gegen unsere gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellten und Erfüllungs- sowie Verrichtunggehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

7. Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich als Barzahlungs- oder Nachnahmepreise. Gegen unsere Forderungen kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Zurückbehaltungsrechte unsere Kunden sind ausgeschlossen. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 4,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Unser gesetzliches Recht zum Rücktritt oder zu Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren ( Vorbehalten ) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich sonstiger Forderungen aus diesem Rechtsgeschäft, gleich aus welchem Rechtsgrund diese herrühren, vor. Bei Entgegennahme von Schecks oder Wechseln gilt dies bis zu deren Einlösung, bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware auch für unsere Saldenforderung als Sicherung.

Aufgrund Zahlungsverzuges können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware fordern, über die Ware anderweitig verfügen und nach Zahlung den Kunden innerhalb angemessener Frist erneut beliefern. Die Rücknahme von Vorbehaltsware gilt nur dann als Rücktritt, wenn dies dem Käufer ausdrücklich mitgeteilt wurde. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf die Ware nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benutzt und ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht ausgeführt werden.

Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware gesondert zu lagern oder deutlich zu kennzeichnen. Eine Weiterveräußerung, die Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder der Verbrauch darf nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr bzw. nur so lange erfolgen, wie der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen eingehalten hat. Die Verpfändung und Sicherungsübereignung ist nicht gestattet.

Wird unserer Vorbehaltsware verarbeitet, verbunden oder vermischt, so überträgt uns der Käufer zur Sicherung unserer Forderung hiermit wertanteilsmäßig (Rechnungswert) sein Miteigentum oder Eigentum an der neu entstandenen Sache (Sicherungseigentum) mit der gleichzeitigen Vereinbarung, daß er diese Sache unentgeltlich für uns verwahrt. Der Käufer tritt alle Forderungen aus der Veräußerung, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Vorbehaltsware oder des an die Stelle der Vorbehaltsware tretenden Sicherheitseigentum in Höhe des Restkaufpreisanspruches mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Forderungen an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns seine Forderungen gegen Dritte aus Weiterveräußerungen einzeln nachzuweisen und den Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist zu einer anderweitigen Abtretung nicht befugt. Er kann die Forderungen solange selbst einziehen, wie er seine Zahlungsverpflichtung auch Dritten gegenüber erfüllt. Von Pfändung und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen werden, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

Wir sind berechtigt, für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten in ausreichender Höhe und in einer uns genügenden Form zu fordern. Übersteigt der Wert der uns aufgrund der vorstehenden Absätze eingeräumten Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben oder deren Freigabe veranlassen.

9. Gerichtsstand / Rechtswahl
Gerichtsstand (auch in Wechsel- und Schecksachen) für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit sich ergeben Rechtsstreitigkeiten ist bei Vollkaufmannseigenschaft des Kunden der Sitz unserer Gesellschaft.

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