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1. Geltung Unsere Lieferungen und Leistungen liegen den folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
2. Sondervereinbarungen / Vertragsinhalt
3. Lieferung
4. Leistungsort / Versand / Gefahrübergang
Ohne besondere diesbezügliche Anweisung des Käufers wird für die zu versendende Ware auf Kosten des Käufers eine dem Warenwert entsprechende Transportversicherung abgeschlossen. Der Käufer hat die Ware und ihre Verpackung bei Anlieferung zu untersuchen, Transportschäden unverzüglich schriftlich mitzuteilen und die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen.
5. Gewährleistung
Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge erfolgt auf unsere Kosten sowie nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Ware ist in Originalverpackung bei unserer Werkstatt anzuliefern und sodann dort wieder abzuholen. Bei Anlieferung sind alle zu Behebung des Mangels zweckdienlichen Informationen zu erteilen, zudem ist eine Rechnungskopie zu übergeben, da ohne diese Voraussetzungen eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann. Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Einkäufers, Gewährleistungsansprüche entfallen bei Reparaturen durch Personal, das nicht von uns autorisiert ist, es sei denn, der Käufer weist nach, daß der Mangel hierauf nicht zurückzuführen ist. Bei unberechtigten Mängelrügen (z.B. Bedienungsfehler usw.) wird eine Testpauschale berechnet. Reparaturen, welche nicht der Gewährleistung unterliegen, rechnen wir nach den üblichen Vergütungssätzen ab. Bleiben auch wiederholte Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen erfolglos, so kann der Käufer die Vergütung entsprechend der gesetzlichen Regelung herabsetzen oder den Vertrag rückgängig machen. Weitergehende oder andere entsprechend der gesetzlichen Regelung herabsetzen oder den Vertrag rückgängig machen. Weitergehend oder andere Ansprüche des Käufers gegen uns sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften. Insbesondere können somit keine Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, z.B. bei Verlust oder fehlerhafter Verbreitung von Daten, gegen uns geltend gemacht werden. Die Spezifikationen und Eigenschaften von Waren beruhen auf Angaben der jeweiligen Hersteller und sind daher ohne Gewähr.
6. Haftung
7. Zahlungsbedingungen
8. Eigentumsvorbehalt
Aufgrund Zahlungsverzuges können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware fordern, über die Ware anderweitig verfügen und nach Zahlung den Kunden innerhalb angemessener Frist erneut beliefern. Die Rücknahme von Vorbehaltsware gilt nur dann als Rücktritt, wenn dies dem Käufer ausdrücklich mitgeteilt wurde. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf die Ware nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benutzt und ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht ausgeführt werden. Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware gesondert zu lagern oder deutlich zu kennzeichnen. Eine Weiterveräußerung, die Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder der Verbrauch darf nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr bzw. nur so lange erfolgen, wie der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen eingehalten hat. Die Verpfändung und Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Wird unserer Vorbehaltsware verarbeitet, verbunden oder vermischt, so überträgt uns der Käufer zur Sicherung unserer Forderung hiermit wertanteilsmäßig (Rechnungswert) sein Miteigentum oder Eigentum an der neu entstandenen Sache (Sicherungseigentum) mit der gleichzeitigen Vereinbarung, daß er diese Sache unentgeltlich für uns verwahrt. Der Käufer tritt alle Forderungen aus der Veräußerung, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Vorbehaltsware oder des an die Stelle der Vorbehaltsware tretenden Sicherheitseigentum in Höhe des Restkaufpreisanspruches mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Forderungen an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns seine Forderungen gegen Dritte aus Weiterveräußerungen einzeln nachzuweisen und den Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist zu einer anderweitigen Abtretung nicht befugt. Er kann die Forderungen solange selbst einziehen, wie er seine Zahlungsverpflichtung auch Dritten gegenüber erfüllt. Von Pfändung und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen werden, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind berechtigt, für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten in ausreichender Höhe und in einer uns genügenden Form zu fordern. Übersteigt der Wert der uns aufgrund der vorstehenden Absätze eingeräumten Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben oder deren Freigabe veranlassen.
9. Gerichtsstand / Rechtswahl
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